>>> Hier erscheinen Hinweise für den Arbeitgeber <<<
Interessenkollision in der bAV vermeiden
Arbeitgeber, welche eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung anbieten und dabei auf ein eigenes Vermittlungsunternehmen für die Verträge mit den Mitarbeitern setzen, gehen das Risiko der Interessenkollision ein.
Die Bandbreite solcher Konstruktionen reicht von der Personalunion zwischen Arbeitgeber und einer auf ihn lautenden Vermittlungsagentur über eine Vermittlungsagentur von Familienangehörigen bis hin zur rechtlich selbständigen Vermittlungsagentur mit fremdem Geschäftsführer und einem Gewinnabführungsvertrag zugunsten des Arbeitgebers.
Abgesehen von dem merkwürdigen Beigeschmack einer solchen Konstruktion, bei der der Arbeitgeber über die Vermittlungsprovision einen Teil des Arbeitslohnes für die Mitarbeiter über den Umweg der Entgeltumwandlung und Provisionszahlung durch das produktgebende Versicherungsunternehmen wieder zurückerhält, steckt darin auch eine Gefahr. Insbesondere bei gezillmerten Tarifen kann sich daraus beim Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen ein zusätzlicher Anhaltspunkt für einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nach dem BGB ergeben. Mit entsprechenden Folgen. Arbeitgeber, die Wert auf eine gesicherte Nachtruhe legen,vermeiden solche Konstrukte grundsätzlich.
Inhouse-Beratung als Instrument der Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern
In keinem anderen Versicherungsbereich wird mehr Geld verschwendet als bei der Privaten Altersvorsorge. Beleg hierfür ist die hohe Zahl derjenigen, welche ihre Kapitalbildende Lebensversicherung, ihre Private Rentenversicherung oder ihre Berufsunfähigkeitsversicherung vorzeitig kündigen oder beitragsfrei stellen.
Schätzungen hierbei bewegen sich zwischen etwa 50 und 80 % aller Policen. Bedenkt man, dass jede Versicherung zuvor mit Abschlusskosten bezahlt wurde, die sich regelmäßig im vierstelligen Eurobereich bewegen, wird klar, dass bei über hundert Millionen Verträgen in Deutschland in der Summe Milliardenbeträge unnütz vergeudet werden.
Die Gründe für diese kolossale Fehlentwicklung sind vielseitig:
- Unkenntnis über die Wirkungsweise der verschiedenen Produkte
- Mangelndes Verständnis bei den Versicherten über die Zusammenhänge
- Persönliche Notlagen wie Arbeitslosigkeit, Geldmangel, Krankheit, Scheidung
Besonders anfällig für fehlerhafte Vertragsabschlüsse sind Auszubildende und junge Erwachsene, deren Selbstbewußtsein und Kritikfähigkeit beim Verkaufsgespräch mit einem Vermittler unzureichend ausgeprägt ist.
Arbeitgeber, die für Ihre Mitarbeiter in diesem Bereich Verantwortung übernehmen wollen und dabei Wert auf weisungsfreie und unabhängige Arbeit legen, können einen Inhouse-Termin für die genannte Mitarbeitergruppe vereinbaren. Ich biete im Wege des Vortrags bzw. der Schulung eine hierfür entwickelte Beratungsleistung mit folgendem Inhalt an:
- Instrumente der Privaten Altersvorsorge und ihre Wirkungsweise
- Gefahrlagen für den Versicherten und ihre Bewältigung
- Wirklicher Bedarf und realistische Verwirklichung
- Gepflogenheiten in der Versicherungsbranche - was ich wissen muss
Die Beratungsleistung bezeichne ich mit dem Begriff Inhouse-Paket und biete sie als Halb- oder Ganztagesveranstaltung in den Räumen des Arbeitgebers an. Sachliche Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein eines Schulungsraumes mit Tageslicht und Tischunterlage für alle Teilnehmer sowie die Gewähr für Rauchfreiheit während der Veranstaltung.
Die Teilnehmer (höchstens 30 ) werden während der Veranstaltung in eine Mitarbeit eingebunden und erhalten Arbeitsunterlagen. Zeit für Fragen und Diskussion ist ebenso vorgesehen.
Die Erfahrung zeigt, dass Mitarbeiter, die im Vorfeld nur durch eine kurze Einladung oder einen Hinweis am Schwarzen Brett auf eine "Versicherungs-Veranstaltung" aufmerksam gemacht werden, gerne müde abwinken: Niemand hat Lust auf eine kombinierte Produktinformations- und Verkaufsveranstaltung, bei der man als Teilnehmer Ausflüchte ersinnen muss, um nicht in ein Verkaufsgespräch verwickelt zu werden.
Weil das Inhouse-Paket keine Verkaufsveranstaltung für die Teilnehmer ist und weil regelmäßig auch niemand von den Teilnehmern zuvor weiß, was ein Versicherungsberater ist und unternimmt, gehört es zum Inhouse-Paket dazu, dass die Teilnehmer - die vom Arbeitgeber bestimmt werden - von mir eine persönliche Einladung erhalten. Darin wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber einen Kostenaufwand betreibt, um seine Mitarbeiter im Vorsorgebereich unabhängig zu informieren. Der Arbeitgeber stellt also eine Teilnehmerliste - ohne die Adressen der Mitarbeiter - zusammen und erhält die Einladungsschreiben gesammelt zur Weitergabe zurück.
Wenn Sie weitere Fragen zum Inhouse-Paket haben oder ein Angebot wünschen, so rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir. Ihre Fragen beantworte ich gerne.