<<< Hinweise und Handlungsempfehlungen für Verbraucher >>>
- Kostenvergünstigung bei Neuabschluss
Hilft der Versicherungsberater bei einem Neuabschluss, so kann der Verbraucher erhebliche Kosten einsparen. Möglich wird dies einerseits durch die Auswahl kostengünstiger Versicherungsanbieter. Höhere Einsparmöglichkeiten ergeben sich jedoch durch die Auswahl sogenannter provisionsfreier Tarife. Das sind solche Tarife, bei denen keine Abschlussprovision und keine Betreuungsprovision eingerechnet sind, die ansonsten bei einem Verkauf durch Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler anfallen.
Der Kostenvorteil für den Verbraucher ist insbesondere bei Versicherungsverträgen zur Lebensversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch bei der Krankenversicherung ungewöhnlich groß.
Dazu ein Beispiel zur Privaten Rentenversicherung:
Ein junger Mann schließt eine Private Rentenversicherung zur Altersvorsorge ab. Er ist 25 Jahre alt und will bis zum 67. Lebensjahr monatlich 250 € sparen. Daraus ergibt sich eine Beitragssumme über die gesamte Laufzeit des Vertrages in Höhe von 126000 €. Durch den Vertragsabschluß bei seinem Verkäufer fallen für den Vertrag 10,84 % Kosten bezogen auf die Beitragssumme für den Abschluss und für die laufende Vertragsverwaltung an. Das sind 13658, 40 €. Ein vergleichbarer provisionsfreier Vertrag, der über einen Versicherungsberater abgewickelt wird, verursacht 2,62 % an Kosten bezogen auf die Beitragssumme. Das sind 3301,20 €. Hinzu kommt das Honorar für den Versicherungsberater, der den erforderlichen Zeitaufwand für die Abwicklung des Vorganges in Rechnung stellt. Das können ca. 2 bis 6 Stunden sein. Rechnet man die Kosten für den Vertrag im provisionsfreien Tarif und das Zeithonorar für den Versicherungsberater zusammen und stellt das Ergebnis den Kosten für einen herkömmlichen Tarif gegenüber, so ergibt sich eine Kostenersparnis in Höhe von ca. 9000 bis 10000 €.
Die Bezeichnungen für einen provisionsfreien Tarif sind uneinheitlich. Es gibt dafür auch die Begriffe Honorartarif, Beratertarif, Versicherungsberatertarif, Nettotarif, Haustarif oder einfach Sondertarif.
- Begriffe, Begriffe ...
Trotz der jüngsten gesetzlichen Neuregelung (sog. Vermittlerverordnung) herrscht bei den Verbrauchern in Deutschland nach wie vor Unsicherheit und Verwirrung, wenn es darum geht, Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen in deren Tätigkeit und Abhängigkeit richtig zuzuordnen.
Berufsbezeichnungen wie Versicherungsverkäufer, Versicherungsvertreter, Versicherungsagent, Versicherungsmehrfachagent, Versicherungsmakler,Versicherungsoptimierer, Versicherungsratgeber, Versicherungsvertrauensmann etc. werden für Personen verwendet, die mit der Vermittlung oder dem Verkauf von Versicherungsverträgen befasst sind.
Die Berufsbezeichnung Versicherungsberater ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die keine Versicherungen verkaufen oder vermitteln.
In der täglichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Berufsbezeichnung Versicherungsberater unzutreffend verwendet wird. Fragen Sie im Zweifel den Deutschen Industrie- und Handelskammertag in Berlin nach der Registrierung der betreffenden Person. Sie können die Registrierung auch selbst über das Internet unter dem Suchwort "Vermittlerregister" prüfen.
- Fondsgebundene Policen zur Lebens- oder Rentenversicherung
Wer erwägt, einen solchen Vertrag abzuschließen, sollte im Vorfeld genau prüfen, ob er das Produkt in seiner Wirkungsweise versteht und den Folgen auf Dauer gewachsen ist. Dabei sollte ein strenger Maßstab angelegt werden.
Zwar haben sich Inhaber solcher Verträge in der Vergangenheit bereits immer wieder einmal anders entschieden und sich von ihrem Vertrag getrennt. Auffallend ist jedoch im gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, dass die grundsätzlichen Bedenken der Versicherten mit fondsgestützten Verträgen der Zahl nach zunehmen. Daraus wird ersichtlich, dass in vielen Fällen die Versicherten nicht verstanden haben, wie ihr Produkt überhaupt funktioniert. Fondsgebundene Versicherungsverträge sind bezogen auf die Höhe ihres Deckungskapitals von der Entwicklung an der Börse und damit vom Kurswert der unterlegten Fonds direkt abhängig.
So kann es passieren, dass nach Jahren einer stetigen Aufwärtsentwicklung auch ein heftiger Wertverlust eintritt. Wer geglaubt hat, das gäbe es nicht, vielmehr würden solche Verträge einer beim Vertragsbeginn überreichten Beispielberechnung mit steigender Wertentwicklung folgen, ist mit einem Mal schwer enttäuscht. Anstatt 7200 Euro eingezahlter Beiträge nach 6 Jahren Laufzeit können beispielsweise nur noch 3000 Euro Vertragsrückkaufswert vorhanden sein. Wer solch einen Nervenkrieg über mehrere Jahrzehnte Laufzeit nicht aushalten will, ist besser beraten, von vornherein auf eine fondsgebundene Versicherung zu verzichten.
Fondsgebundene Versicherungsverträge werden regelmäßig für den Vermittler mit einer höheren Provision ausgestattet als andere Verträge. Daraus kann sich ein Konflikt ergeben, wenn der Versicherungsverkäufer seinen Kunden nach dessen Bedarf befragt und ihm dann ein Produkt anbietet. Hier ist Selbstdisziplin eines jeden Kunden gefragt, um eine Fehlentwicklung zu verhindern. Wenn Sie eine objektive Einschätzung zum Abschluss einer fondsgebundenen Police nach Art und Ausgestaltung suchen, können Sie einen Versicherungsberater beauftragen. Das Honorar für ihn zahlt sich für Sie aus, wenn Sie dadurch vor einer Fehlentscheidung bewahrt werden, die Sie einen vierstelligen Eurobetrag kosten kann.
- Kosten für eine Lebensversicherung
Bis vor kurzem gab es für Verbraucher keine Information über die Höhe der Vertragskosten beim Abschluss einer Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit der Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes hat sich das geändert. Beim Abschluss eines Vertrages erhält der Kunde zusammen mit verschiedenen anderen Unterlagen zu seinem Vertrag auch ein sogenanntes Produktinformationsblatt, in dem unter anderem die Kosten genannt werden.
Die Praxis der Vertragsvermittlung hat sich durch diese Neuerung indessen kaum verändert. Ein Vermittler bzw. die Versicherungsgesellschaft sind zwar verpflichtet, das Produktinformationsblatt auszuhändigen. Es bleibt aber dem Kunden überlassen, dieses auch zu lesen. Angesichts der Fülle an Vertragsunterlagen, die der Kunde erhält, kommt es in viel zu vielen Fällen erst gar nicht dazu, dass der Kunde die Kosteninformation überhaupt zur Kenntnis nimmt. Hier spielt auch ein weit verbreitetes Desinteresse bei den Kunden eine Rolle. Der Verkäufer selbst ist nicht verpflichtet, den Kunden im Verkaufsgespräch auf den Kostenpassus im Produktinformationsblatt aufmerksam zu machen oder die Kosten der Höhe nach zu erwähnen. Geschuldet ist dies dem Umstand, dass ein jegliches Gespräch über Vertragskosten grundsätzlich nicht förderlich für einen Vertragsabschluss ist.
So kommt es, wie es beinahe kommen muss: Das Produktinformationsblatt ist viel zu oft ein Papiertiger. Es genügt juristischen Anspüchen an Kostentransparenz und Verbraucherschutz, versagt aber in vielen Fällen in seiner eigentlichen Zweckbestimmung.
Mein Verbrauchertip: Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie das Produktinformationsblatt. Zum Vergleich sollten Sie immer mehrere Vertragsangebote einholen. Wenn Sie das Produktinformationsblatt nicht verstehen, verlangen Sie eine Erläuterung durch den Vermittler. Bleibt die Klarheit dann immer noch aus, können Sie den Versicherungsberater einschalten, der einen wertenden Vergleich unter mehreren Angeboten vornehmen kann. Er betrachtet nicht nur Kosten sondern auch andere Produkteigenschaften sowie Kenngrößen für die unterschiedlichen Anbieter und spricht dann eine begründete Empfehlung aus.
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