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Beitragsfreistellung - Allheilmittel und blaues Wunder
Not und Abhilfe
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten häufen sich die Fälle, in denen Versichertemit einer Kapitalbildenden Lebensversicherung (KLV) - immer noch die am weitestenverbreitete Form privater Altersvorsorge – in Beitragsschwierigkeiten geraten.Bei Kurzarbeit und Arbeitsplatzverlust schrumpfen Einkommen und Reserven,was dazu führt, dass schnell ein Beitragsrückstand für die KLV entsteht.Dann gelangt das Thema Kündigung plötzlich auf den Tisch, weil die laufende Beitragszahlung und die Nachzahlung unkalkulierbar werden.
In dieser Lage wird nur allzu oft der Vertrag entweder gekündigt oder beitragsfreigestellt. Die Kündigung ist dabei die härteste Lösung, denn ein mit derKündigung verknüpfter Geldverlust geht zu Lasten des Versicherten.Und das leider in jeder Phase der Vertragslaufzeit. Die Gründe hierfür – hohe gezillmerteAbschlusskosten, progressiver Vertragsverlauf und Stornoabzug - sind vielfach beschrieben worden und mittlerweile auch etwas besser bekannt.
Die Beitragsfreistellung wird vom Versicherungsunternehmen automatisch durchgeführt –etwa wenn ein Betroffener aus Scham wegen aufgelaufener Beitragsrückstände aufTauchstation geht und Briefe des Versicherers nicht beantwortet. Sie erfolgt aber auch nacheiner entsprechenden Erklärung des Versicherten. Zumeist hat der Versicherer zuvornoch andere Lösungsmöglichkeiten für den Beitragsrückstand genannt. Werden diese nichtverstanden, weil sie etwas komplizierter sind, scheut der Kunde ein Gespräch mit demVermittler oder steht dieser nicht zur Verfügung – etwa weil er hierfür keine Provisionerhält - so kommt es, wie es meistens kommt: Der Vertrag wird in einen beitragsfreienmit verminderter Versicherungssumme umgewandelt, der Kunde zahlt keinen Beitrag mehrund das Problem ist zunächst vom Tisch.
Beitragsfreistellung als Verkaufsargument
Mancher Versicherte erinnert sich noch daran, dass er bei Vertragsabschluss vorsichtige Bedenken für den Fall mangelnder Zahlungsfähigkeit geäußert hat.Vielleicht hat er dann auch noch das Verkaufsargument im Ohr, wonach bei Kündigung„selbstverständlich der volle Rückkaufswert“ erstattet werden sollte und schließlichauch die Beitragsfreistellung „ohne weitere Zahlungsverpflichtung“ möglich war.Die Hinweise waren für sich genommen auch richtig. Lässt man dabei außer Acht,dass ein durchschnittlich verständiger Versicherungskunde unter einem vollenRückkaufswert regelmäßig etwas anderes versteht als der Versicherer. Und vernachlässigtman den Umstand, dass ein Vertrag beitragsfrei sein kann, nicht aber kostenfrei.Wird der beitragsrückständige Vertrag durch die Beitragsfreistellung geheilt und derKunde wähnt seinen Vertrag quasi als Zug ohne Dampf auf dem mietfreien Dauer-Wartegleis, so irrt er das erste Mal. Mit der herabgesetzten Versicherungssumme desbeitragsfreien Vertrages ist ein neuer Vertrag entstanden – auf niedrigerem Niveau zwar –dennoch ein neuer Vertrag, der bis zum ursprünglich vereinbarten Laufzeitende bestimmt ist.
Alte Restlaufzeit und neue Kosten
Der beitragsfreie Vertrag verursacht Kosten, insbesondere für die laufende Verwaltung bis zum Laufzeitende und Risikokosten für die herabgesetzte Versicherungssumme. Dabei ist es ein durchaus bedeutendes Detail am Rande, dassdie Risikokosten nach Beitragsfreistellung relativ höher ausfallen als zuvor im aktiven Vertrag. Das liegt daran, dass im Augenblick der Beitragsfreistellung das dann aktuellehöhere Alter des Versicherten für die Risikokostenkalkulation zugrundegelegt wird undnicht das ursprüngliche geringere Eintrittsalter bei Vertragsbeginn.
Ein bei Vertragsbeginn 25-Jähriger hat demnach bei einem bis zum 65. Lebensjahrreichenden Vertrag bei Beitragsfreistellung nach zehn Jahren Risikokosten, die umca. 30 % höher ausfallen. Stellt er den Vertrag nach 20 Jahren beitragsfrei, so liegen seineRisikokosten um ca. 90 % höher. Dabei handelt es sich um eine relative Kostensteigerung,d.h. durch die herabgesetzte Versicherungssumme ergibt sich meist eine absolut niedrigereKostensumme, die aber sowieso nicht erkannt wird, weil weder der Vertrag sie ausweist,noch eine laufende transparente Abrechnung erfolgt.
Beitragsfrei - kostenträchtig - aber woher kommt das Geld ?
Die Kosten für eine beitragsfreie Versicherung werden aus dem dort angesammelten Kapital entnommmen. Zinsen, die dem Vertrag auch weiter gutgeschrieben werden, können dabei teilweise die Kosten wieder ausgleichen. Das hängt jedoch von der Restlaufzeit desVertrages und seiner Versicherungssumme ab.
Der beitragsfreie Vertrag ist also kein wartender Zug, vielmehr gleicht er einer Lokomotive,die ohne Waggons weiterfährt und dabei Kohle verbraucht. Buchstäblich und im übertragenen Sinn.
Beratung vor Entscheidung
Die schlechteste Methode, Zahlungsschwierigkeiten zu beheben, sind die überhastete Kündigung und die Beitragsfreistellung ohne Abwägung aller Möglichkeiten. Denken Sie daran, dass ein sogenannter beitragsfreierVertrag in Wahrheit immer nochein kostenpflichtiger Vertrag ist, den Sie indirekt über den Vertrag selbst bezahlen.
Stecken Sie bei Zahlungsschwierigkeiten nicht den Kopf in den Sand. Die Folgen einer übereilten Kündigung oder Beitragsfreistellung wiegen schwer und kosten Geld. Ihr Geld. Wenn die Hilfe des Vermittlers oder der Versicherungsgesellschaft nicht ausreicht, kann der Versicherungsberater verschiedene, auch andere Maßnahmen aufzeigen und mit Zahlen unterlegen, so dass eine begründete Entscheidung möglich wird.
VB Günther J. Brandt, Lennestadt | guentherbrandt@gmx.de