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  <<< Für Interessierte erscheinen hier in loser Folge Beiträge zu aktuellen Themen aus dem Versicherungsbereich >>>

 

Beitragsfreistellung  -  Allheilmittel und blaues Wunder

 

Not und Abhilfe

 

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten häufen sich die Fälle, in denen Versicherte mit einer Kapitalbildenden Lebensversicherung (KLV) - immer noch die am weitesten verbreitete Form privater Altersvorsorge – in Beitragsschwierigkeiten geraten. Bei Kurzarbeit und Arbeitsplatzverlust schrumpfen Einkommen und Reserven, was dazu führt, dass schnell ein Beitragsrückstand für die KLV entsteht. Dann gelangt das Thema Kündigung plötzlich auf den Tisch, weil die laufende Beitragszahlung und die Nachzahlung unkalkulierbar werden.

In dieser Lage wird nur allzu oft der Vertrag entweder gekündigt oder beitragsfrei gestellt. Die Kündigung ist dabei die härteste Lösung, denn ein mit der Kündigung verknüpfter Geldverlust geht zu Lasten des Versicherten. Und das leider in jeder Phase der Vertragslaufzeit. Die Gründe hierfür – hohe gezillmerte Abschlusskosten, progressiver Vertragsverlauf und Stornoabzug - sind vielfach beschrieben worden und mittlerweile auch etwas besser bekannt.

  Die Beitragsfreistellung wird vom Versicherungsunternehmen automatisch durchgeführt – etwa wenn ein Betroffener aus Scham wegen aufgelaufener Beitragsrückstände auf Tauchstation geht und Briefe des Versicherers nicht beantwortet. Sie erfolgt aber auch nach einer entsprechenden Erklärung des Versicherten. Zumeist hat der Versicherer zuvor noch andere Lösungsmöglichkeiten für den Beitragsrückstand genannt. Werden diese nicht verstanden, weil sie etwas komplizierter sind, scheut der Kunde ein Gespräch mit dem Vermittler oder steht dieser nicht zur Verfügung – etwa weil er hierfür keine Provision erhält -  so kommt es, wie es meistens kommt: Der Vertrag wird in einen beitragsfreien mit verminderter Versicherungssumme umgewandelt, der Kunde zahlt keinen Beitrag mehr und das Problem ist zunächst vom Tisch.

 

 

Beitragsfreistellung als Verkaufsargument

 

Mancher Versicherte erinnert sich noch daran, dass er bei Vertragsabschluss vorsichtige  Bedenken für den Fall mangelnder Zahlungsfähigkeit geäußert hat. Vielleicht hat er dann auch noch das Verkaufsargument im Ohr, wonach bei Kündigung „selbstverständlich der volle Rückkaufswert“  erstattet werden sollte und schließlich auch die Beitragsfreistellung „ohne weitere Zahlungsverpflichtung“ möglich war. Die Hinweise waren für sich genommen auch richtig. Lässt man dabei außer Acht, dass ein durchschnittlich verständiger Versicherungskunde unter einem vollen Rückkaufswert regelmäßig etwas anderes versteht als der Versicherer. Und vernachlässigt man den Umstand, dass ein Vertrag beitragsfrei sein kann, nicht aber kostenfrei. Wird der beitragsrückständige Vertrag durch die Beitragsfreistellung geheilt und der Kunde wähnt seinen Vertrag quasi als Zug ohne Dampf auf dem mietfreien Dauer-Wartegleis, so irrt er das erste Mal. Mit der herabgesetzten Versicherungssumme des beitragsfreien Vertrages ist ein neuer Vertrag entstanden – auf niedrigerem Niveau zwar – dennoch ein neuer Vertrag, der bis zum ursprünglich vereinbarten Laufzeitende bestimmt ist.

 

 

Alte Restlaufzeit und neue Kosten

              

Der beitragsfreie Vertrag verursacht Kosten, insbesondere für die laufende Verwaltung bis zum Laufzeitende und Risikokosten für die herabgesetzte Versicherungssumme. Dabei ist es ein durchaus bedeutendes Detail am Rande, dass die Risikokosten nach Beitragsfreistellung relativ höher ausfallen als zuvor im aktiven Vertrag. Das liegt daran, dass im Augenblick der Beitragsfreistellung das dann aktuelle höhere Alter des Versicherten für die Risikokostenkalkulation zugrundegelegt wird und nicht das ursprüngliche geringere Eintrittsalter bei Vertragsbeginn.

Ein bei Vertragsbeginn 25-Jähriger hat demnach bei einem bis zum 65.  Lebensjahr reichenden Vertrag bei Beitragsfreistellung nach zehn Jahren Risikokosten, die um ca. 30 % höher ausfallen. Stellt er den Vertrag nach 20 Jahren beitragsfrei, so liegen seine Risikokosten um ca. 90 % höher. Dabei handelt es sich um eine relative Kostensteigerung, d.h. durch die herabgesetzte Versicherungssumme ergibt sich meist eine absolut niedrigere Kostensumme, die aber sowieso nicht erkannt wird, weil weder der Vertrag sie ausweist, noch eine laufende transparente Abrechnung erfolgt.

 

 

Beitragsfrei - kostenträchtig - aber woher kommt das Geld ?

 

Die Kosten für eine beitragsfreie Versicherung werden aus dem dort angesammelten Kapital entnommmen. Zinsen, die dem Vertrag auch weiter gutgeschrieben werden, können dabei teilweise die Kosten wieder ausgleichen. Das hängt jedoch von der Restlaufzeit des Vertrages und seiner Versicherungssumme ab.

Der beitragsfreie Vertrag ist also kein wartender Zug, vielmehr gleicht er einer Lokomotive, die ohne Waggons weiterfährt und dabei Kohle verbraucht. Buchstäblich und im übertragenen Sinn.

 

 

Beratung vor Entscheidung

 

Die schlechteste Methode, Zahlungsschwierigkeiten zu beheben, sind die überhastete Kündigung und die Beitragsfreistellung ohne Abwägung aller Möglichkeiten. Denken Sie daran, dass ein sogenannter beitragsfreier Vertrag in Wahrheit immer noch ein kostenpflichtiger Vertrag ist, den Sie indirekt über den Vertrag selbst bezahlen. 

Stecken Sie bei Zahlungsschwierigkeiten nicht den Kopf in den Sand. Die Folgen einer übereilten Kündigung oder Beitragsfreistellung wiegen schwer und kosten Geld. Ihr Geld. Wenn die Hilfe des Vermittlers oder der Versicherungsgesellschaft nicht ausreicht, kann der Versicherungsberater verschiedene, auch andere Maßnahmen aufzeigen und mit Zahlen unterlegen, so dass eine begründete Entscheidung möglich wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VB Günther J. Brandt, Lennestadt | guentherbrandt@gmx.de